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Der Wald

Seit alters her spielt die Forstwirtschaft in der Gemeinde Breitenbach eine bedeutende wirtschaftliche Rolle für die Bürger des Ortes.
75 Prozent der Gemarkungsfläche von 600 Hektar werden forstwirtschaftlich genutzt.

Die Hauptbaumarten sind Fichte (55 %), Kiefer (20 %) und Buche (20 %).
Die nachweislichen Eigentumsverhältnisse Ende des 19 Jahrhunderts stellten sich
wie folgt dar:
 Güterwaldgemeinschaft Breitenbach       78 ha
 Erbmassenwald Breitenbach         65 ha
 Waldgenossenschaft Reinhardsroth    126 ha
 herzoglicher Wald (Sachsen, Gotha, Coburg)  190 ha


Während beim Güter- und Erbmassenwald ursprünglich nur breitenbacher Bürger als Eigentümer ausgewiesen waren, waren die Eigentümer in der Waldgenossenschaft Reinhardsroth im gesamten Stiller Grund und Schmalkalden ansässig. Das Waldeigentum selbst ist in Anteilen (z. B. ½ , ¼, oder auch 1/1) je Eigentümer bezogen auf das Grundstück, welches durch Flur und Flurstück bezeichnet wird, ausgewiesen. Aus dieser Aufteilung ergibt sich zwangsläufig eine gemeinsame Bewirtschaftung der Waldflächen durch die Eigentümer, da der einzelne nicht über seinen ideellen Anteil verfügen kann  sondern nur alle zusammen über das gesamte Eigentum der jeweiligen Gemeinschaft.

In der Regel wurde damals die Bewirtschaftung des Waldes durch die Eigentümer im Spätherbst und Winter durchgeführt, bedingt durch die landwirtschaftlich geprägte Struktur des Ortes. Entsprechend der Anteile der Waldbesitzer wurde ermittelt, an wie vielen Tagen dieser eine Arbeitskraft zu stellen hatte. Diese Art der Bewirtschaftung wurde bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts aufrechterhalten.

Mit der Enteignung des Großgrundbesitzes in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone 1946 wurden die 190 Hektar herzoglicher Wald aufgeteilt und an Einwohner der Gemeinden Breitenbach (68 ha) und Näherstille (76 ha) sowie an die Gemeinde Näherstille selbst übergeben. Die so entstanden Grundstücke wurden vermessen, abgesteint, urkundlich belegt und an die sogenannten Bodenreformeigentümer übergeben. In Folge wurden diese Flächen als Breitenbacher und Näherstiller Bauernwald geführt.

Durch die Bildung der Zwischengenossenschaftlichen Einrichtung Wald (ZEW) im Jahre 1969 wurde zunehmend die Voraussetzung für die zentrale Einflussnahme auf die Nutzung des Privatwaldes geschaffen. 1976 erfolgte die Zwangsauflösung der ZEW und die Überführung der privaten Waldflächen in den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die Privatwaldflächen im Jahr 1991 an die früheren Eigentümer bzw. deren Erben zurückgegeben. Ausgenommen hiervon waren Flächen die zu DDR-Zeiten aus den verschiedensten Gründen dem Volkseigentum zugeführt worden sind und Flächen, die auf der Grundlage des Artikels 233 Abschnitt II
§§ 11 bis 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) an den Freistaat Thüringen übertragen wurden. Diese Flächen sind zwischenzeitlich durch den Bund bzw. den Freistaat Thüringen verkauft worden.

Da den Waldbesitzern sehr schnell klar wurde, dass eine Bewirtschaftung des Waldes wie zu „Großvaters Zeiten“ nicht möglich war und es dadurch zu Differenzen zwischen den Besitzern kam, schlossen sich diese zu Beginn des Jahres 1993 mehrheitlich zu einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammen. In einer Satzung und einer Geschäftsordnung für den Vorstand legten die Mitglieder der FBG die Arbeitsweise innerhalb der Gemeinschaft fest.


Die forstwirtschaftliche Arbeit war und ist auf die Nachhaltigkeit, die sorgfältige Pflege der Jungbestände sowie den schrittweisen Umbau der Monokultur Fichte in einen gesunden Mischwald gerichtet. Seit bestehen der FBG Breitenbach wurden auf ca. 25 Hektar Waldumbaumaßnahmen zur Erhöhung des Laubholzanteils durchgeführt, 4,5 Hektar neu aufgeforstet und 12 Kilometer Waldstraße gebaut.

Im Jahr 2003 wurde durch die Mitglieder der FBG Näherstiller Bauernwald aus wirtschaftlichen Erwägungen der Beschluss gefasst, sich der FBG Breitenbach anzuschließen. Hierdurch erhöhte sich die Bewirtschaftungsfläche der FBG Breitenbach auf 256 Hektar mit insgesamt ca. 150 Waldeigentümern.

Die Arbeiten im Jahr 2007 waren geprägt durch die Beseitigung der durch den Orkan „Kyrill“ entstandenen Schäden, die mit 6000 Festmeter Holz auf der Bewirtschaftungsfläche der FBG Breitenbach drei normale Jahreseinschläge beinhalten.  


Erwähnt sei abschließend noch die „Viernauer Verwerfung“, eine geologische Besonderheit, die sich von Südosten nach Nordwesten durch die breitenbacher Gemarkung zieht. Eine Besonderheit deshalb, da auf einer Strecke von 80 bis 100 Meter die Bodenstruktur von Buntsandstein über Muschelkalk, Zechstein, Rotliegendes und wieder Buntsandstein wechselt. Das Gebiet der Verwerfung ist zu 95 Prozent von Buchen bestanden. Auf dem Waldboden sind verschiedene Orchideen und andere seltene, geschützte Pflanzen zu finden.



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